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INFORMATIONEN FÜR IMMOBILIENBESITZER

Schrägluftbild von Häusern

Sie haben ein Grundstück im Land Bremen? Dann können Sie einige Angaben zu Ihrem Grundstück für die Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts beim Finanzamt hier abrufen.

HINWEIS

Wir liefern Ihnen mit Hilfe der Anwendungen BORIS.NI und Flurstücksviewer die Angaben des Katasters (Liegenschaft). Für alle weiteren Fragen (u.a. Baujahr, Steuerrecht, Bewertungskriterien, Datenübermittlung) wenden Sie sich bitte an nachfolgende Kontakte:
Grundsteuerreform - Der Senator für Finanzen (bremen.de),
Telefon: 0421/361-90909 (Bürgertelefon, Montag bis Freitag 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr)

Bodenrichtwerte

Informationen zum Bodenrichtwert können über das Bodenrichtwertinformationssystem Niedersachsen und Bremen – BORIS.NI - abgerufen werden:
BORIS.NI

Hier können Sie die Kurzanleitung zu BORIS (pdf, 429.9 KB) herunterladen.

Informationen zum Flurstück

Informationen zur Gemarkung, Flur, Flurstück und Grundstücksgröße erhalten Sie über den Flurstücksviewer.
Bitte beachten Sie: In der Stadtgemeinde Bremen sind Gemarkung und Flur identisch.

Mit diesem Tool können Sie Informationen zu Ihrem Flurstück wie die Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer und Fläche abfragen. Bitte beachten Sie: In der Stadtgemeinde Bremen sind Gemarkung und Flur identisch.

Und so geht‘s:

  1. Geben Sie die Adresse Ihres Grundstücks in das Suchfeld oben rechts am Bildschirmrand ein.
  2. Der gesuchte Ort wird auf der Karte lokalisiert.
  3. Durch einen weiteren Klick auf den markierten Standort erscheint die Flurstücksinformation.