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Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftsbeschreibung) beantragen

Sie benötigen Informationen über ein Grundstück, einen Flurstückseigentümer oder eine Grundstücksfläche?

Der beschreibende Teil des Liegenschaftskatasters weist die bedeutsamen beschreibenden Merkmale der Liegenschaften landesweit, aktuell und flächendeckend nach.

  • Ausgabeformate entsprechend der Fragenstellung von Banken, Notaren, Bauordnungsbehörden und Eigentümern.
  • Leicht verständliche, tagesaktuelle Nachweise gibt es als Bestandsnachweis, Grundstücksnachweis, Flurstücksnachweis und Flurstücks- / Eigentümernachweis im DIN A4 - Format.

Diese Nachweise beinhalten Flurstücks- /Grundstücksbeschreibung, Eigentümerangaben, Fläche, Nutzung, Lage-, Gewannbezeichnung und die Grundbuchbezeichnung, sowie Angaben zu Denkmalschutz und vermessungstechnische Erfassungsqualität. 

Voraussetzungen

Schutzwürdige Daten können nur an Eigentümer abgegeben werden. Andere Personen und Stellen erhalten nur dann Einsicht, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt wird und öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen.

Berechtigtes Interesse haben nach dem Vermessungs- und Katastergesetz, z. B.

  • Flurstücks- und Grundstückseigentümer:innen
  • Notar:innen
  • Planer:innen und Architekt:innen

Der Nachweis des berechtigten Interesses und des Verwendungszwecks ist zwingend schriftlich erforderlich.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Personalausweis
  • Vollmacht der natürlichen/juristischen Person, die als Eigentümer für die angeforderte Information eingetragen ist.
  • Auftrag per E-Mail, Fax, Brief, Onlineauftrag oder persönliches Erscheinen nach vorheriger Terminvereinbarung.
  • Datenlieferung per E-Mail oder durch Abholung.
  • Den zugehörigen Kostenbescheid erhalten Sie auf dem Postweg.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

  • Das Liegenschaftskataster muss den Anforderungen des Rechtsverkehrs, der Verwaltung und der Wirtschaft als Basisinformationssystem genügen.
  • Das Liegenschaftskataster muss als amtliches Verzeichnis im Sinne der Grundbuchordnung dienen.
  • Das Liegenschaftskataster besteht aus dem Katastervermessungswerk (Risse), den Katasterkarten (Liegenschaftskarten) und dem Katasterbuchwerk (Liegenschaftsbuch) und wird gemeinsam im Amtlichen Liegenschaftskataster Informationssystem (ALKIS) geführt.
  • Weitere Hinweise finden Sie unter https://geo.bremen.de/produkte/katasterprodukte/auszuege_aus_dem_liegenschaftskataster-12272 .

Wie lange dauert die Bearbeitung

1 bis 5 Werktage - bei persönlichem Erscheinen nach vorheriger Terminvereinbarung: Sofortmitnahme

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

25 Euro je Liegenschaftskarte, Flurstücksnachweis, Flurstücks- und Eigentümernachweis, Grundstücksnachweis oder Bestandsnachweis bis Format DIN A3
60 Euro für Formate größer DIN A3 bis einschließlich DIN A0

  • Ihre Anfrage hat schriftlich zu erfolgen und wird Ihnen gebührenfrei schriftlich mitgeteilt.

  • Der Grundbuchauszug wird häufig mit den Informationen des Liegenschaftskatasters verwechselt. Im Liegenschaftskataster wird das Flurstück mit Lage und Größe beschrieben. Im Grundbuch sind die Eigentümer sowie Lasten und Rechte am Grund und Boden verzeichnet. Das Liegenschaftskataster verweist auf das Grundbuchblatt, dem Bestandsverzeichnis zum Auffinden des Grundbuchblattes beim Amtsgericht - Grundbuchamt.

  • Das Landesamt GeoInformation Bremen führt Eigentümerinformationen lediglich nachweislich. Bitte wenden Sie sich für die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse an das zuständige Amtsgericht.