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Grundstückswertermittlung beantragen

Wer ermittelt den Grundstückswert meiner Immobilie?

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte erstellt auf schriftlichen Antrag u.a. individuelle Gutachten über den Verkehrswert von:

  • unbebauten Grundstücken
  • bebauten Grundstücken
  • Eigentumswohnungen
  • Erbbaurechten sowie
  • über den Wert von Rechten an Grundstücken (z.B. Altenteile oder Wohnrechte).

Grundlage der Bewertung ist die Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses , in der alle Kaufverträge über Immobilien in Bremen gesammelt und ausgewertet werden.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Eigentümer:innen
  • Miteigentümer:innen
  • erbberechtigte Person unter Vorlage des Erbscheins

Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens kann entweder formlos schriftlich beantragt werden oder mit einem Antragsformular, das dem:der Antragsteller:in auf Anforderung zugesandt wird.

Es sind zwei Besichtigungen des Bewertungsobjekts notwendig:

  1. Umfangreiche Bestandsaufnahme durch einen Bausachverständigen der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
  2. Besichtigung des Bewertungsobjekts durch den Gutachterausschuss (3 unabhängige Sachverständige) mit anschließender Beratung des Verkehrswerts

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Die Antragsunterlagen sind abhängig vom Bewertungsobjekt. Der Gutachterausschuss hält verschiedene Formularsätze vor, die auf die Bewertungsobjekte zugeschnitten sind. Bitte im Einzelfall nachfragen.

Wie lange dauert die Bearbeitung

variiert je nach Auftragslage: bitte aktuelle Bearbeitungszeiten erfragen

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Im Regelfall gilt folgender Gebührenansatz (zuzüglich Mehrwertsteuer):
bei Verkehrswerten bis zu 500.000 €:
4,5 von Tausend des Verkehrswertes zuzüglich 900 €
bei Verkehrswerten von 500.000 € bis 1.000.000 €:
1,1 von Tausend des Verkehrswertes zuzüglich 2600 €
bei Verkehrswerten über 1.000.000 €:
0,8 von Tausend des Verkehrswertes zuzüglich 2900 €

Es bestehen jedoch einige Ausnahmetatbestände! Bitte im Einzelfall nachfragen.