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Flurstückzerlegung beantragen

Möchten sie ein Grundstück (Flurstück) in 2 oder mehrere Grundstücke (Flurstücke) aufteilen bzw. zerlegen lassen?

Die Zerlegungsvermessung dient der Bildung neuer Flurstücksgrenzen und damit der Schaffung neuer Flurstücke. Der Verlauf einer neuen Grenze richtet sich nach einem vorliegenden Grundstückskaufvertrag oder nach den Wünschen der Eigentümer:innen oder Erwerber:innen. Planungs- und bauordnungsrechtliche Vorgaben (z.B. Einhaltung von Grenzabständen) sind dabei zu berücksichtigen. In einem nachfolgenden Vermessungstermin werden den Beteiligten die Ergebnisse der Vermessung und der Abmarkung bekannt gegeben.

Voraussetzungen

Beauftragung nur durch Eigentümer:innen, Erwerber:innen, Erbbauberechtigte oder Notar:innen

  1. Schriftliche Beauftragung mit Formular oder formlos
  2. Wenn Planungsunterlagen und/ oder Grundstückskaufvertrag vorhanden, diese(n) bitte zuschicken!
  3. Unterlagenvorbereitung
  4. Abstimmung des Vermessungstermins
  5. Örtliche Vermessung durch Vermessungstrupp
  6. Innerdienstliche Bearbeitung mit Koordinierung der Grenzpunkte und Ermittlung der neuen Flächengrößen und Vergabe der neuen Flurstücksnummern
  7. Prüfung der Messung
  8. Übernahme der  Vermessung in das Liegenschaftskataster (Fortführung der Liegenschaftskarte und des Liegenschaftsbuchs)
  9. Erstellung und Versand der Auflassungsschriften sowie Fortführungsmitteilungen (aktueller Liegenschaftskatasterauszug)
  10. Rechnungserstellung
  11. Schlußprüfung

Rechtsgrundlagen

Welche Fristen sind zu beachten?

1 Monat Widerspruchsfrist nach der Bekanntgabe der Ergebnisse der Liegenschaftsvermessung gegen die Abmarkung und gegen die Fortführung des Liegenschaftskatasters; bei Vorlage der Rechtsbehelfsverzichte aller Beteiligten kann die Bearbeitung der Vermessung fortgeführt und ins Liegenschaftskataster übernommen werden

Wie lange dauert die Bearbeitung

Von der Antragsstellung ca. 4-8 Wochen, je nach Auftragsumfang

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

je nach Auftragsumfang mindestens 1500 Euro, abhängig vom Bodenwert, der Größe und der Anzahl der Trennstücke