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- Absteckungsvermessungen beantragen
Absteckungsvermessungen beantragen
Sie möchten eine Vermessung (Absteckung) Ihres Hauses vornehmen lassen oder eine Höhe des vorhandenen, eigenen Grundstückes ermitteln lassen?
- schriftliche Antragstellung
- Terminabsprache
- Örtliche Vermessung
- Rechnungsstellung
Rechtsgrundlagen
Weitere Hinweise
- Auftrag erteilen mit Angabe des betreffenden Grundstückes (Straße und Hausnummer) oder Benennung der Katasterbezeichnung (Flur und Flurstück)
- Absteckungen von Gebäuden werden nach den Festsetzungen aus dem gültigen, beschlossenen Bebauungsplan vorgenommen.
Welche Fristen sind zu beachten?
keine bzw. nach Vereinbarung
Wie lange dauert die Bearbeitung
Dauer abhängig vom Umfang der Vermessung
Welche Gebühren/Kosten fallen an?
Abrechnung nach VermKostV bzw. nach Zeitaufwand, Gebäudeabsteckungen nach Höhe der Baukosten
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Sie benötigen die Eckpunkte bzw. Achsen des neu zu errichtenden Hauses .
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Eine Absteckungsvermessung richtet sich nach den Baukosten des Neubaus, bzw. nach Zeitaufwand.
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Ja. Diese Maßnahme wird nach Zeitaufwand abgerechnet.
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Ja, wenn die exakte Grenzsituation örtlich vorliegt und Baugrenzen und Baulinien bekannt sind. Die Verantwortung liegt hierbei bei dem Bauunternehmenden!
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Es haftet immer die Person, die die örtliche Absteckungsvermessung ausgeführt hat.