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Absteckungsvermessungen beantragen

Sie möchten eine Vermessung (Absteckung) Ihres Hauses vornehmen lassen oder eine Höhe des vorhandenen, eigenen Grundstückes ermitteln lassen?

  • Absteckungen und Aufmaße aller Art für Straßen-, Gleis- und Kanalbau, für Hoch- und Tiefbau, für Brücken, Bauwerke und Gebäude
  • Beweissicherungsmessungen und Kontrollmessungen
  • Höhen
  • Massenermittlungen

Voraussetzungen

Eigentümer:in bzw. Bauherr:in oder ausführendes Bauunternehmen

  1. schriftliche Antragstellung
  2. Terminabsprache
  3. Örtliche Vermessung
  4. Rechnungsstellung

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

  • Auftrag erteilen mit Angabe des betreffenden Grundstückes (Straße und Hausnummer) oder Benennung der Katasterbezeichnung (Flur und Flurstück)
  • Absteckungen von Gebäuden werden nach den Festsetzungen aus dem gültigen, beschlossenen Bebauungsplan vorgenommen.

Welche Fristen sind zu beachten?

keine bzw. nach Vereinbarung

Wie lange dauert die Bearbeitung

Dauer abhängig vom Umfang der Vermessung

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Abrechnung nach VermKostV bzw. nach Zeitaufwand, Gebäudeabsteckungen nach Höhe der Baukosten