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LIEGENSCHAFTSVERMESSUNG

MessKW und Messgeräte vor einem Haus

BESCHREIBUNG

Liegenschaftsvermessungen werden üblicherweise aufgrund eines Antrags ausgeführt und sind in der Regel kostenpflichtig. Die Ergebnisse der Liegenschaftsvermessungen werden in die amtlichen Nachweise des Liegenschaftskatasters übernommen. Häufig führt dieses zu einer Veränderung der Liegenschaftskarte.

Folgende Dienstleistungen bietet das Landesamt GeoInformation im Bereich Liegenschaftsvermessungen an:

  • Absteckungsvermessungen beantragen
  • Flurstückverschmelzung beantragen
  • Flurstückzerlegung beantragen
  • Gebäudeeinmessung beantragen
  • Grenzfeststellung und Abmarkung beantragen
  • Identitätsbescheinigung für Flurstücke beantragen
  • Liegenschaftskataster einsehen
  • Qualifizierten Lageplan beantragen
  • Sonderung beantragen - Beschleunigte Flurstückzerlegung in Gebieten mit hochgenauem Kataster
  • Unschädlichkeitszeugnis bei Grundstückseigentum erteilen