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Qualifizierten Lageplan beantragen

Sie wollen ein Gebäude auf Ihrem Grundstück errichten.

Von der Bauaufsichtsbehörde (Bauordnungsamt) kann ein qualifizierter Lageplan gefordert werden. Dieser ist die Grundlage für eine Beurteilung bei besonderen Grundstücks-, Gebäude- und Grenzverhältnissen.
Ein einfacher Lageplan kann vollständig durch den Entwurfsverfasser auf einem beglaubigten Auszug aus der Liegenschaftskarte erstellt werden.

Der qualifizierte Lageplan enthält Angaben über

  • Maßstab
  • vorhandene bauliche Anlagen auf dem Grundstück und den Nachbargrundstücken
  • Grundbuchbezeichnung
  • Festsetzungen eines Bebauungsplanes über Art und Maß der baulichen Nutzung
  • Fläche und die im Grundbuch geführte Bezeichnung des Baugrundstückes
  • Aufnahme des geschützten Baumbestandes
  • Herstellung des Höhenbezuges
  • Ergänzen bzw. Vervollständigen des Gebäudebestandes
  • u.a.

Voraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen, Erbbauberechtigte bzw. Bevollmächtigte (z.B. Architekt:in) des Grundstückes
  • Das betreffende Grundstück liegt in der Stadtgemeinde Bremen.
  • Die Bauaufsichtsbehörde (Bauordnungsamt) kann einen Qualifizierten Lageplan verlangen, wenn dies die besonderen Grundstücks-, Gebäude- und Grenzverhältnisse erfordern.
  • Die Beantragung soll schriftlich (auch per Fax, E-Mail bzw. Internet) erfolgen.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

  • Angabe des betroffenen Grundstücks: Straße und Hausnummer   oder
  • Benennung der Katasterbezeichnung: Flur und Flurstück

Welche Fristen sind zu beachten?

je nach Antragstellung

Wie lange dauert die Bearbeitung

je nach Aufwand bzw. nach Terminabsprache

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Abrechnung nach Kostenverordnung für das amtliche Vermessungswesen und die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (VermWertKostV) aufgrund der Baukosten gemäß Kostenverordnung Bau (BauKostV).