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BAUFACHLICHE RICHTLINIEN VERMESSUNG

Baufachliche Richtlinien Vermessung
Baufachliche Richtlinien Vermessung

Im Auftrag des Bundesministeriums der Verteidigung und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat nimmt das Landesamt GeoInformation Bremen die Aufgaben der Geschäftsstelle des Bund-/ Länderarbeitskreises Vermessung (AK Verm) war. Die Aufgaben der Geschäftsstelle des AK Verm sind im Einzelnen:

  • Fortschreibung der Baufachlichen Richtlinien Vermessung (BFR Verm) gemäß den Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau)
  • Fortschreibung der Vertragsmuster Ingenieurvermessung gemäß RBBau
  • Fortschreibung der Musterleistungsbeschreibungen für Vermessungstechnische Leistungen
  • Erstellung und Fortschreibung von Verfahrensbeschreibungen zu fachlichen Themen im Bereich der BFR Verm
  • Ansprechpartner:innen für die Leitstellen Vermessung der Bauverwaltungen des Bundes und der Länder
  • Leitung und Geschäftsführung des AK Verm

Die BFR Verm legen die Qualitätsstandards für sämtliche Vermessungsleistungen auf Liegenschaften des Bundes fest. Die BFR Verm werden durch die Obersten Technischen Instanzen in den Bundesministerien des Innern, für Bau und Heimat sowie der Verteidigung im Einvernehmen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben herausgegeben. Durch einheitliche vermessungstechnische Leistungen werden u.a. die Grundlagen für die Unterstützung von zukünftigen Prozessen des Building Information Modellings (BIM) auf den Liegenschaften des Bundes geschaffen. In der BFR Verm werden folgende Themen definiert und beschrieben:

  • Grundsätze für die Auswahl von geeigneten Messverfahren und Messinstrumenten und Definition von Genauigkeitsanforderungen
  • Geodätischer Raumbezug mit Aufbau und Verdichtung der Festpunktfelder zur Abbildung der Vermessungsergebnisse in ein einheitliches Koordinatenreferenzsystem
  • Planungsbegleitende Vermessung und Bauvermessung im Zuge von Planungs- und Bauaufgaben, die den allgemeinen Vorgaben der Ingenieurvermessungen der Honorarordnungen für Architekt:innen und Ingenieur:innen (HOAI) angepasst sind, insbesondere die baubegleitende Bestandsvermessung, die nach Abschluss der Baumaßnahme nicht mehr zugänglich ist
  • Vermessungsleistungen zur Erstellung und Fortführung der Liegenschafts- sowie der Gebäudebestandsdokumentation
  • Grundsätze des Datenaustausches

www.bfrvermessung.de