OPEN DATA der Vermessungsämter des Landes Bremen
Frei verfügbare Daten ab Mitte des Jahres
Für die Bereiche der Stadt Bremen und der Stadt Bremerhaven werden seit 9. Juni 2024 zahlreiche Datensätze gebührenfrei zur Verfügung gestellt.
Wir unterstützen alle Interessierten, einfacher auf digitale Geobasisdaten zuzugreifen, schaffen damit Transparenz und fördern zukünftige Entwicklungen und Innovationen.
Diese Daten werden über zwei Portale bereitgestellt:
GeoPortal Bremen und MetaVer
Das GeoPortal ist eine webbasierte Kartenanwendung. Neben dem Datendownload bietet es weitere Möglichkeiten, Geodaten einzusehen, zu bearbeiten und auszugeben (siehe GeoPortal Hilfe).
Alternativ stehen die hochwertigen Datensätze im Metadatenkatalog MetaVer zum Download bereit. Hier können weitere Informationen zu den Geodaten, wie Inhalt und Nutzungsbedingungen, eingesehen werden.
Offene Daten aus ganz Deutschland werden länderübergreifend von GovData bereitgestellt. Über die Filter können Sie den gewünschten Datenbereitsteller (z.B. bestimmte Bundesländer) auswählen.
Open Data sind freizugängliche Daten. Diese können ohne Zugriffsbeschränkungen heruntergeladen werden. Es gelten dennoch die entsprechenden Lizenzbestimmungen.
Die offenen Daten stehen unter einer freien Lizenz (CC BY 4.0) zur Verfügung.
Namensnennung:
Der Lizenznehmer ist verpflichtet, bei externen Nutzungen jeglicher Art einen deutlich sichtbaren Quellenvermerk anzubringen, der wie folgt auszugestalten ist:
© GeoBasis-DE / Landesamt GeoInformation Bremen (Jahr)
Hinweis: Nicht offene und gebührenpflichtige Geodaten sind weiterhin auf Basis der derzeit gültigen VermWertKostV lizenzpflichtig.
Daten sind nur gebührenfrei, wenn sie vom Nutzer selbständig aus einem Portal heruntergeladen werden. Eine Übersicht der gebührenfrei bereitgestellten Daten kann in der rechten Spalte eingesehen werden.
Die Geodaten sind weiterhin gebührenpflichtig, wenn sie durch das Landesamt GeoInformation Bremen oder das Vermessungs- und Katasteramt Bremerhaven im Rahmen einer Dienstleistung (Antrag) abgegeben werden. In diesem Fall besteht weiterhin, nach derzeit gültiger VermWertKostV, Gebührenpflicht an der Amtshandlung.